Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 7/2021
Die nachstehenden Bedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Kunden und BB Wertmetall AG.

1. Verfügungsberechtigung

Die BB Wertmetall AG schriftlich bekannt gegebene Unterschriftenregelung gilt ihr gegenüber ausschliesslich und bis zu einem an sie gerichteten schriftlichen Widerruf, ungeachtet anders lautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen.

2. Reklamationen der Kunden

Reklamationen des Kunden wegen Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen jeder Art oder Beanstandungen von Rechnungs- oder Depotauszügen sowie andern Mitteilungen sind sofort nach Empfang der diesbezüglichen Anzeige, spätestens aber innert 10 Tagen, anzubringen, andernfalls gelten die Ausführung bzw. Nichtausführung sowie die entsprechenden Auszüge, Rechnungsabschlüsse, Abrechnungen, Anzeigen, Mitteilungen usw. ohne weiteres als genehmigt. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern BB Wertmetall AG kein grobes Verschulden trifft. Unterbleibt eine zu erwartende Anzeige, so hat die Beanstandung zu erfolgen, sobald die Anzeige dem Kunden im üblichen Geschäftsablauf und gewöhnlichen Postlauf hätte zugehen müssen. Bei verspäteter Reklamation trägt der Kunde den hieraus entstehenden Schaden.

3. Mitteilungen der BB Wertmetall AG

Mitteilungen von BB Wertmetall AG gelten als erfolgt, wenn sie an die vom Kunden angegebene Post- oder Emailadresse abgesandt wurde. Einer Übermittlung von Informationen an seine E-Mailadresse anstelle seiner Postadresse stimmt der Kunde hiermit zu. Als Zeitpunkt des Versandes gilt vermutungsweise das Datum der im Besitz von BB Wertmetall AG befindlichen Kopien/Versandlisten sowie die Bekanntgabe auf der Website.

4. Unterschriften- bzw. Legitimationsprüfung

Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern BB Wertmetall AG kein grobes Verschulden trifft.

5. Mangelnde Handlungsfähigkeit

Der Kunde trägt jeden Schaden, der aus mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Person oder Dritter entsteht, es sei denn, sie sei bezüglich seiner Person im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert und bezüglich Dritter an BB Wertmetall AG schriftlich mitgeteilt worden.

6. Übermittlungsfehler

Den aus der Benutzung von Post, Telefon, Internet, E-Mail, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofernBB Wertmetall AG kein grobes Verschulden trifft.

7. Mangelhafte Ausführung von Aufträgen

Wenn infolge Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung von Aufträgen Schaden entsteht, so haftet BB Wertmetall AG lediglich für den Zinsausfall, es sei denn, sie wurde im Einzelfall auf die drohende Gefahr eines darüber hinausgehenden Schadens hingewiesen.

8. Sammelverwahrung

BB Wertmetall AG nimmt von ihr gehandelte Waren aus Edelmetall zur Sammelverwahrung entgegen. Weitere Bestimmungen dazu regeln die Vertragsbedingungen zur Sammelverwahrung. Empfängt der Depotinhaber Waren aus der Sammelverwahrung zurück, so hat er allfällige Reklamationen sofort zu melden. Die Empfangsbestätigung befreit BB Wertmetall AG von jeder Haftung.

9. Datenschutz

In Bezug auf den Datenschutz wird auf die separate Datenschutzerklärung von BB Wertmetall AG verwiesen. Der Kunde bestätigt, dass ihm die Datenschutzerklärung ausgehändigt wurde, er diese gelesen hat und er mit den Bestimmungen der Datenschutzerklärung einverstanden ist.

10. Auslagerung von Geschäftsbereichen

BB Wertmetall AG behält sich vor, im Rahmen der Auslagerung von Geschäftsbereichen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Informatik, der Logistik und der Aufbewahrung von Vermögenswerten, durch Dritte besorgen zu lassen.

11. Kündigung der Geschäftsbeziehungen

BB Wertmetall AG kann bestehende Geschäftsbeziehungen mit sofortiger Wirkung aufheben, wobei allfällige Forderungen sofort zur Rückzahlung fällig werden. Vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Abmachungen.

12. Gleichstellung der Samstage mit Feiertagen

Im gesamten Geschäftsverkehr mit BB Wertmetall AG werden die Samstage einem staatlich anerkannten Feiertag gleichgestellt.

13. Vorbehalt besonderer Bestimmungen

Für besondere Geschäftsarten können neben diesen Gesamtbedingungen von BB Wertmetall AG auch besondere Vereinbarungen zwischen BB Wertmetall AG und dem Kunden zur Geltung kommen.

14. Änderungen Basisdokumente

BB Wertmetall AG behält sich jederzeitige Änderungen der Basisdokumente vor. Diese werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise z.B. durch Veröffentlichung auf der Internetseite bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Sonderbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Inhalt bzw. dessen Wirksamkeit davon unberührt. Die Vertragsparteien werden dann die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Regelungslücken. Bei Unstimmigkeiten in anderen Sprachen, gilt der Originaltext aller Bestimmungen in Deutsch.

16. Anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit BB Wertmetall AG unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf), soweit anwendbar.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht zur Anwendung kommen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Lenzburg, Schweiz, ebenso der Erfüllungsort und Betreibungsort für Kunden ohne Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. BB Wertmetall AG hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht bzw. bei der zuständigen Behörde seines Wohnsitzes/Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

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