AGB

TEIL I DER BASISDOKUMENTE (Stand 09/2026)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen den Kunden und der BB WERTMETALL AG, Sitz Lenzburg, Geschäftsadresse (Service Center): Grenchenstrasse 5 b, CH-2504 Biel / Bienne (nachfolgend «BB Wertmetall AG»).

1. Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der BB Wertmetall AG und ihren Kunden. Gegenstand der Geschäftstätigkeit sind insbesondere der Kauf, der Verkauf, die Vermittlung und die Verwahrung der Edelmetalle Silber und Gold, die nachfolgend und in Formularen und Publikationen «Wertmetalle» genannt werden.

1.2 Für einzelne Geschäftsarten und Produkte gelten ergänzend die weiteren Basisdokumente der BB Wertmetall AG, namentlich die Bestell-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Vertragsbedingungen zur Sammelverwahrung und die Hinweise zum Datenschutz für Verträge, sowie produktspezifische Besondere Bedingungen (namentlich für die Produkte S-Deposito, G-Deposito und Haggai-Konstantplan). Vorhandene Besondere Bedingungen gehen diesen AGB vor, soweit sie nicht lediglich ergänzend wirken. Der Haggai-Wertkauf einschliesslich des Sicherheitsdepots wird durch die Teile I bis IV der Basisdokumente vollständig geregelt; Besondere Bedingungen

bestehen hierfür nicht.

1.3 «Privatkunde» (Verbraucher) im Sinne dieser AGB und der weiteren Teile dieser Basisdokumente ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

«Geschäftskunde» (Unternehmer) ist jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts und jede rechtsfähige Personengesellschaft – unabhängig davon, ob sie gewerblich, gemeinnützig oder ausschliesslich vermögensverwaltend tätig ist, namentlich auch Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie Holding- und andere Gesellschaften –, ferner jede natürliche Person, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die an einen abweichenden Verbraucherbegriff anknüpfen, bleiben vorbehalten.

1.4 Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Personen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung mehrerer Sprachformen verzichtet.

2. Kontakt- und Serviceangaben

2.1 Der Kundenservice der BB Wertmetall AG ist wie folgt erreichbar: E-Mail: service@bb-wertmetall.ch

Telefon: 0041 (0)62 892 48 48

Post: BB Wertmetall AG

Grenchenstrasse 5 b, CH-2504 Biel / Bienne Website: https://bb-wertmetall.ch/

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Allfällige Änderungen vorbehalten, gemäss https://bb-wertmetall.ch/#kontakt.

3. Verfügungsberechtigung und Legitimation

3.1 Die der BB Wertmetall AG schriftlich bekannt gegebene Unterschriften- bzw. Zeichnungsregelung gilt ihr gegenüber ausschliesslich und bis zu einem an sie gerichteten schriftlichen Widerruf, ungeachtet anders lautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen.

3.2 Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen entstehenden Schaden trägt, soweit gesetzlich zulässig, der Kunde.

3.3 Der Kunde trägt jeden Schaden, der aus mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Person oder Dritter entsteht.

4. Mitteilungen und Reklamationen

4.1 Mitteilungen der BB Wertmetall AG gelten als erfolgt, wenn sie an die vom Kunden zuletzt angegebene Post- oder E-Mail-Adresse abgesandt wurden. Der Kunde stimmt einer Übermittlung von Informationen an seine E-Mail-Adresse anstelle seiner Postadresse zu. Als Zeitpunkt des Versandes gilt vermutungsweise das Datum der im Besitz der BB Wertmetall AG befindlichen Kopien oder Versandlisten sowie die Bekanntgabe auf der Website.

4.2 Reklamationen des Kunden wegen Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen jeder Art oder Beanstandungen von Rechnungen sowie anderen Mitteilungen sind sofort nach Empfang der diesbezüglichen Anzeige, spätestens aber innert 10 Tagen, schriftlich oder per E-Mail anzubringen; andernfalls gelten die Ausführung bzw. Nichtausführung sowie die entsprechenden Auszüge, Rechnungsabschlüsse, Abrechnungen, Anzeigen und Mitteilungen als genehmigt. Die Genehmigungsfiktion setzt voraus, dass die BB Wertmetall AG in der jeweiligen Anzeige oder Mitteilung auf diese Rechtsfolge und die Frist besonders hingewiesen hat. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung unrichtiger Auszüge oder Abrechnungen verlangen; die Beweislast für die Unrichtigkeit trägt in diesem Fall der Kunde.

4.3 Unterbleibt eine zu erwartende Anzeige, so hat die Beanstandung zu erfolgen, sobald die Anzeige dem Kunden im üblichen Geschäftsablauf und gewöhnlichen Postlauf hätte zugehen müssen. Bei verspäteter Reklamation trägt der Kunde den hieraus entstehenden Schaden.

5. Übermittlungsfehler und Ausführung von Aufträgen

5.1 Den aus der Benutzung von Post, Telefon, Internet oder E-Mail, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern die BB Wertmetall AG kein grobes Verschulden trifft.

5.2 Entsteht infolge Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung von Aufträgen ein Schaden, so haftet die BB Wertmetall AG lediglich für den Zinsausfall, es sei denn, sie wurde im Einzelfall auf die drohende Gefahr eines darüber hinausgehenden Schadens hingewiesen. Jede darüber hinausgehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

6. Sammelverwahrung

6.1 Die BB Wertmetall AG nimmt von ihr gehandelte Waren aus Wertmetallen zur Sammelverwahrung entgegen. Die näheren Bestimmungen regeln die Vertragsbedingungen zur Sammelverwahrung (Teil III dieser Basisdokumente).

6.2 Empfängt der Depotinhaber Waren aus der Sammelverwahrung zurück, so hat er allfällige Reklamationen sofort zu melden. Die Empfangsbestätigung befreit die BB Wertmetall AG, soweit gesetzlich zulässig, von jeder Haftung.

7. Datenschutz

7.1 In Bezug auf den Datenschutz gelten die Hinweise zum Datenschutz für Verträge (Teil IV dieser Basisdokumente), sowie die Datenschutzerklärung auf der Website der BB Wertmetall AG (https://bb-wertmetall.ch/datenschutz/). Der Kunde bestätigt, dass ihm diese Dokumente zugänglich gemacht wurden und er von ihnen Kenntnis genommen hat.

8. Auslagerung von Geschäftsbereichen

8.1 Die BB Wertmetall AG behält sich vor, im Rahmen der Auslagerung von Geschäftsbereichen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen der elektronischen Datenverarbeitung, der Identifikation, der elektronischen Signatur, des Kundenservice, der Logistik und der Aufbewahrung von Vermögenswerten, durch Dritte besorgen zu lassen, darunter auch durch ihre Tochtergesellschaft BB Wertmetall GmbH, Arno-Nitzsche-Strasse 45A, DE-04277 Leipzig, sowie durch die PXL Vision AG, Zürich (Online-Identifikation und qualifizierte elektronische Signatur, https://pxl-vision.com).

8.2 Die BB Wertmetall AG und die BB Wertmetall GmbH arbeiten bei der Abwicklung der Kundenbeziehungen eng zusammen, insbesondere bei Identifikation, elektronischer Signatur, Kundenservice, Vertragsverwaltung, Logistik und Newsletterversand, und übermitteln einander die hierfür erforderlichen Kundendaten. Die BB Wertmetall AG führt die Online-Identifikation und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) auch für die BB Wertmetall GmbH und deren Kunden durch. Einzelheiten regeln die Hinweise zum Datenschutz für Verträge.

9. Ausserordentliche Kündigung der Geschäftsbeziehung

9.1 Die BB Wertmetall AG kann bestehende Geschäftsbeziehungen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufheben; allfällige Forderungen werden in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.

9.2 Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn

a) der Kunde eine Rechnung trotz Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung nicht bezahlt;

b) der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschereigesetz oder weiteren vertraglichen Mitwirkungs- und Informationspflichten trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Nachfrist nicht nachkommt, namentlich erforderliche Formulare, Identifikations- oder Herkunftsnachweise nicht beibringt oder sich Angaben des Kunden als unrichtig erweisen;

c) die Fortführung der Geschäftsbeziehung für die BB Wertmetall AG aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, namentlich der Geldwäscherei- oder Sanktionsgesetzgebung, unzulässig oder unzumutbar wird;

d) der Kunde eine für die ordnungsgemässe Durchführung oder Abwicklung eines Vertrages erforderliche Mitwirkung, Erklärung oder Angabe trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung mit jeweils angemessener Nachfrist und Hinweis auf die Kündigungsfolge nicht erbringt und die Vertragsdurchführung dadurch verunmöglicht oder unzumutbar erschwert wird; oder

e) der Kunde durch sein Verhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört, namentlich Mitarbeitende der BB Wertmetall AG wiederholt beschimpft oder bedroht oder die BB Wertmetall AG oder ihre Mitarbeitenden öffentlich durch unwahre oder ehrverletzende Tatsachenbehauptungen herabsetzt, sodass der BB Wertmetall AG die Fortführung nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann. Sachliche Kritik, namentlich in öffentlichen Bewertungen, bleibt dem Kunden unbenommen.

9.3 Zwingende gesetzliche Vorgaben, namentlich des Geldwäschereigesetzes, bleiben vorbehalten. Die Abwicklung richtet sich nach den jeweiligen Vertrags- und Besonderen Bedingungen; ein Verzicht der BB Wertmetall AG auf ein ordentliches Kündigungsrecht in Besonderen Bedingungen bleibt von dieser Ziffer unberührt.

10. Regelung zu den Feiertagen

10.1 Im gesamten Geschäftsverkehr mit der BB Wertmetall AG werden die Samstage einem staatlich anerkannten Feiertag gleichgestellt.

10.2 Auch bundesdeutsche Feiertage werden im gesamten Geschäftsverkehr mit der BB Wertmetall AG einem staatlich anerkannten Schweizer Feiertag gleichgestellt.

11. Änderung der Basisdokumente

11.1 Die BB Wertmetall AG behält sich das Recht vor, diese AGB und die weiteren Basisdokumente im Falle von Dauerschuldverhältnissen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn

a) die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert,

b) die Änderung der Umsetzung zwingender gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen dient,

c) völlig neue Dienstleistungen oder Dienstleistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Beschreibung in den Basisdokumenten erfordern oder

d) die Änderung lediglich vorteilhaft für die Kunden ist.

11.2 Die BB Wertmetall AG teilt geänderte Basisdokumente mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse mit. Erhebt der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung Widerspruch, gelten die geänderten Basisdokumente als akzeptiert. Mit der Mitteilung wird die BB Wertmetall AG den Kunden über die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs informieren.

12. Vorbehalt besonderer Bestimmungen

12.1 Für besondere Geschäftsarten können neben diesen Basisdokumenten auch besondere Vereinbarungen zwischen der BB Wertmetall AG und dem Kunden zur Geltung kommen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der weiteren Basisdokumente unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Inhalt bzw. dessen Wirksamkeit davon unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für allfällige Regelungslücken.

13.2 Die Basisdokumente werden in deutscher Sprache erstellt und können in weitere Sprachen übersetzt werden. Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die deutsche Fassung; anderssprachige Fassungen dienen der Information.

14. Anwendbares Recht

14.1 Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der BB Wertmetall AG unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

14.2 Zwingende Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben vorbehalten, soweit sie kraft Gesetzes anwendbar sind.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, namentlich den zwingenden Gerichtsständen für Verbraucher (einschliesslich des Übereinkommens von Lugano). Soweit solche nicht zur Anwendung kommen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Lenzburg, Schweiz; Lenzburg ist zugleich Erfüllungsort und Betreibungsort für Kunden ohne Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Die BB Wertmetall AG hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht bzw. bei der zuständigen Behörde seines Wohnsitzes oder Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

BESTELL-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

TEIL II DER BASISDOKUMENTE (Stand 09/2026)

Die BB WERTMETALL AG (nachfolgend «BB Wertmetall AG») bietet ihren Kunden die Möglichkeit, Wertmetalle zu kaufen und zu verkaufen. Die nachstehenden Bestell-, Liefer- und Zahlungsbedingungen regeln diese Geschäfte.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bestell-, Liefer- und Zahlungsbedingungen finden auf Verkaufs-, Ankaufs- sowie Vermittlungsangebote der BB Wertmetall AG Anwendung. Vorhandene produktspezifische Besondere Bedingungen (namentlich für die Produkte S-Deposito, G-Deposito und Haggai-Konstantplan) gehen diesen Bedingungen vor, soweit sie nicht lediglich ergänzend wirken; besondere vertragliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Hinweise zum Datenschutz für Verträge.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Verkaufs- und Ankaufsangebote der BB Wertmetall AG sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde (Käufer oder Verkäufer) erklärt seinen Kauf oder Verkauf in Textform (Brief,

E-Mail) oder über eine elektronische Antragsstrecke. Ein Vertrag kommt erst mit der Übersendung einer Annahmeerklärung der BB Wertmetall AG an den Kunden zustande; als Annahmeerklärung gelten die Auftragsbestätigung oder die Zustellung der Rechnung bzw. Gutschrift.

2.2 Bestellte Artikel sind der Gattung nach bestimmt geschuldet; sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar sein, wird ein qualitativ und preislich gleichwertiger Artikel geliefert.

2.3 Ein Verkaufsantrag für Silber- und Goldprodukte kann von der BB Wertmetall AG auch durch Vermittlung an Dritte ausgeführt werden. Insoweit ist eine grössere zeitliche Verzögerung bis zur Durchführung zulässig.

2.4 Antragsdokumente können handschriftlich oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterzeichnet werden. Die QES ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Die Online-Identifikation und die QES werden über den Identifikationsdienstleister PXL Vision AG, Zürich (https://pxl-vision.com), abgewickelt; die eingesetzte Identifikationskomponente ist nach der eIDAS-Verordnung, dem schweizerischen ZertES und dem Standard ETSI TS 119 461 zertifiziert. Die QES wird durch einen anerkannten Anbieter von Zertifizierungsdiensten im Sinne des ZertES bzw. einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) ausgestellt, der dem Kunden im Rahmen des Signaturvorgangs bekannt gegeben wird; für die Nutzung der Identifikations-WebApp gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen der PXL Vision AG. Bei elektronischer Unterzeichnung kann eine gesonderte Unterschriftsseite verwendet werden, mit der sämtliche im Antragspaket aufgeführten Dokumente gemeinsam unterzeichnet werden; die QES gilt in diesem Fall für das gesamte Antragspaket.

3. Geldwäschereigesetz und Identifikation

3.1 Die BB Wertmetall AG untersteht als Finanzintermediär im Sinne von Art. 2 Abs. 3 des schweizerischen Geldwäschereigesetzes dessen einschlägigen Bestimmungen. Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, alle notwendigen Angaben und Unterlagen einzureichen, namentlich das Formular A (Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen), bei Unternehmen das Formular K, sowie eine Identifikation aller massgeblichen Personen (echtheitsbestätigte Kopie von ID, Pass oder Führerausweis, Online-Identifikation über den Dienstleister PXL Vision, ID-Beglaubigung bei Notar oder Behörde, Identifikation bei einem Finanzintermediär oder Identifikation im Service Center der BB Wertmetall AG). Ausgenommen sind Einmalkäufe von Medaillen (Haggai-Wertkauf) unter 15 000 CHF pro Jahr.

3.2 Ab einem Investitionsrahmen oder einer Gesamtinvestition über alle Produkte der BB Wertmetall AG von 100 000 CHF oder mehr, bei politisch exponierten Personen (PEP) oder deren nahestehenden Personen sowie bei Bezügen zu sanktionierten Ländern ist zusätzlich das Formular E (Abklärung bei Geschäftsbeziehung mit erhöhtem Risiko) einzureichen.

3.3 Bei Warenankauf durch die BB Wertmetall AG besteht unabhängig von der Transaktionshöhe eine Ausweispflicht des Kunden, sofern der BB Wertmetall AG nicht bereits eine gültige Identifikation des Kunden vorliegt.

3.4 Bis zum vollständigen und korrekten Vorliegen aller notwendigen Angaben und Dokumente dürfen Aufträge nicht verarbeitet werden.

4. Handelstermine

4.1 Zahlungseingänge für Käufe werden von der BB Wertmetall AG schnellstmöglich bearbeitet und ausgeführt; eine Verzögerung von bis zu zwei Handelstagen ist zulässig. Handelstage sind Montag bis Freitag; an gesetzlichen Feiertagen in der Schweiz und in Deutschland findet kein Handel statt. Der reguläre Handelstermin für den Haggai-Wertkauf (Silber- und Goldmedaillen) ist 12:00 Uhr. Für Produkte mit Besonderen Bedingungen (namentlich S-Deposito, G-Deposito und Haggai-Konstantplan) ergeben sich die regulären Handelstermine aus den jeweiligen Besonderen Bedingungen.

4.2 Aus technisch oder organisatorisch bedingten Gründen sind abweichende Handelstermine sowie eine Verschiebung um bis zu zwei Handelstage gegenüber dem ursprünglichen Handelstermin zulässig.

5. Preise

5.1 Verkauf: Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in CHF, EUR oder USD inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5.2 Ankauf / Vermittlung: Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise für Ankaufs- bzw. Vermittlungsgeschäfte in CHF, EUR oder USD, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5.3 Die Versand- und Verpackungskosten einschliesslich Versicherungen, Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle gehen bei Ankauf, Verkauf und Vermittlung zulasten des Kunden.

6. Zahlungsbedingungen, Verzug und Gegenansprüche

6.1 Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) bzw. mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und zahlbar.

6.2 Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, in der Schweiz auch mittels QR-Rechnung, oder durch Verrechnung mit fälligen Forderungen des Kunden aus einem Barterhandel mit der BB Wertmetall AG. Zahlungen mit Kreditkarte, Bargeld oder Schecks werden grundsätzlich nicht akzeptiert, ein Lastschrifteinzug wird nicht angeboten; abweichende Vereinbarungen und spezielle Aktionen bleiben vorbehalten. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die BB Wertmetall AG über den Betrag verlustfrei auf ihrem Bankkonto verfügen kann.

6.3 Zahlt der Kunde eine Rechnung für den Kauf von Silber- oder Goldmedaillen (Haggai-Wertkauf) nicht innerhalb von 5 Valutatagen ab Fälligkeit, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Bezahlt der Kunde trotz Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung nicht, ist die BB Wertmetall AG nach erfolgloser Mahnung berechtigt, die Rechnung zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn die Ware schon geliefert wurde. In diesem Fall hat der Kunde der BB Wertmetall AG einen allfälligen Kursschaden – das heisst die Differenz zwischen dem am Handelstermin des Verkaufs vereinbarten Preis und dem am Tag der Stornierung massgeblichen tieferen Rückkaufspreis der betroffenen Wertmetalle – sowie die entstandenen Unkosten einschliesslich Mahn- und Stornierungsgebühren zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; die Geltendmachung eines nachgewiesenen weitergehenden Schadens, namentlich entgangenen Gewinns, bleibt vorbehalten.

6.4 Bei Ankaufsgeschäften wird der Rückkaufspreis nach Erhalt und positiver Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit und den wiederverwertbaren Zustand, fällig. Die BB Wertmetall AG überweist den Rückkaufspreis innerhalb von 10 Werktagen nach Abschluss der Prüfung auf das vom Kunden angegebene Konto. Fällt die Prüfung negativ aus, ist die BB Wertmetall AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen neuen Ankaufspreis anzubieten; in diesem Fall wird dem Kunden die übersandte Ware zurückgesendet, die Versandkosten gehen zulasten des Kunden.

6.5 Silber- und Goldmedaillen aus der Produktion von BB Wertmetall kauft die BB Wertmetall AG zu den publizierten Rückkaufskonditionen «Verkauf» nur an, soweit es sich um wiederverkaufsfähige Stücke der aktuellen Prägung handelt und soweit der BB Wertmetall AG zum Handelstermin in ausreichendem Umfang neue Kauforders vorliegen. Eine verzögerte Ausführung sowie eine Aufteilung der Rückkaufsmenge in Teilausführungen zu verschiedenen Handelsterminen sind dabei zulässig. In anderen Fällen unterbreitet die BB Wertmetall AG dem Kunden ein individuelles Rückkaufsangebot.

6.6 Der Kunde kann gegenüber Forderungen der BB Wertmetall AG nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen; die vertraglich vorgesehene Verrechnung im Rahmen des Barterhandels (Ziffer 6.2) bleibt vorbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

6.7 Sind der BB Wertmetall AG Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist sie berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen und nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten bzw. sofortige Zahlung zu verlangen, falls eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.

7. Lieferung, Eigentums- und Gefahrenübergang

7.1 Die in der Auftragsbestätigung übermittelten Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Verbindliche Liefertermine müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Die BB Wertmetall AG ist zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

7.2 Die BB Wertmetall AG liefert erst nach Eingang der Zahlung des Kunden (Vorkasse), auch wenn ein Liefertermin vereinbart wurde.

7.3 Unverzüglich nach Zahlung des Kunden wird das Eigentum an der gekauften Ware auf den Kunden übertragen, unabhängig davon, wo sich die Ware zu diesem Zeitpunkt befindet.

7.4 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Verweigert der Kunde die Annahme, gilt die Ware im Zeitpunkt der Verweigerung als übergeben. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden länger als 14 Tage verzögert, gehen Nutzen und Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7.5 Die Übergabe kann dadurch ersetzt werden, dass die BB Wertmetall AG die Ware für den Käufer in Sammelverwahrung verwahrt. In diesem Fall ist der Eigentumserwerb mit der Einlagerung der Ware in Schweizer Zollfreilager oder Schweizer Hochsicherheitslager und der buchhalterischen Übertragung auf das Kundendepot abgeschlossen. Es gelten die Vertragsbedingungen zur Sammelverwahrung.

7.6 Die Auslieferung erfolgt vollumfänglich versichert über die Post oder ein Werttransportunternehmen. Der Kunde muss am Tag der Anlieferung ganztägig unter der Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt aus Sicherheitsgründen nicht vereinbart wird. Gleiches gilt sinngemäss bei Warenabholung (Ankauf).

7.7 Scheitert eine Warenlieferung aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, trägt der Kunde die durch Hin- und Rücksendung sowie weitere Zustellversuche entstandenen Kosten in angemessenem Umfang.

7.8 Leistungsort für angekaufte Ware ist der jeweils aktuelle Geschäftssitz der BB Wertmetall AG oder der von ihr beauftragten Dritten. Zur Ware gehörige Papiere sind mit zu übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, soweit die BB Wertmetall AG die Ware nicht selbst abholen lässt, die Ware ausreichend versichert und so zu versenden, dass die BB Wertmetall AG den Erhalt quittieren muss. Der Übersender trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung. Die Durchführung des Werttransports hat keine Auswirkung auf den Leistungsort.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

8.1 Verbrauchern (Privatkunden) steht das Widerrufsrecht nach Massgabe der auf sie zwingend anwendbaren Rechtsordnung zu. Für Verwahrungs- und Depotverträge räumt die BB Wertmetall AG diesen Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ein. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung im jeweiligen Antrag; das Muster-Widerrufsformular ist unter https://bb-wertmetall.ch/widerruf/ abrufbar.

8.2 Ausschluss vom Widerruf: Ein Widerrufsrecht besteht weder in der Schweiz noch in der Europäischen Union für Verträge zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt, z. B. dem Rohstoff- und dem Devisenmarkt, abhängt und auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat. Hinsichtlich der von der BB Wertmetall AG verkauften Wertmetalle besteht daher kein Widerrufsrecht, unabhängig vom Wohnsitz des Kunden.

9. Besonderheiten des Vertragsverhältnisses

9.1 Kunde und BB Wertmetall AG sind sich darüber einig, dass weder die BB Wertmetall AG noch der vermittelnde Geschäftspartner eine Vermögensverwaltung im Auftrag, im Namen oder für Rechnung des Kunden vornehmen. Der Kauf oder Verkauf von Wertmetallen ist ein Handelsgeschäft. Es werden keine Leistungsversprechen zur Kursentwicklung geschuldet.

9.2 Die Preise von Wertmetallen unterliegen marktbedingten Schwankungen. Historische Preisentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Entwicklungen.

10. Höhere Gewalt

10.1 Ist die Einhaltung von Fristen oder die Ausführung von Geschäften auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse zurückzuführen, die den geregelten Geschäftsbetrieb der BB Wertmetall AG, ihrer Lieferanten oder relevanter Dienstleister massgeblich beeinträchtigen – etwa staatliche Beschränkungen, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terroranschläge, Naturgewalt, Streik, Aussperrung, Lockdowns, Pandemien, Grenzsperrungen, grossflächige Stromausfälle, Internetausfälle oder Hackerangriffe –, verlängern sich die Fristen angemessen; Verkäufe erfolgen nach Abklärung der bestehenden Optionen so rasch wie möglich zu bestmöglichen Preisen. Der für den Kunden realisierte Preis kann in solchen Sondersituationen vom publizierten Preis deutlich abweichen, obwohl die BB Wertmetall AG bestrebt ist, den bestmöglichen Preis zu realisieren. In den genannten Fällen besteht kein Haftungsanspruch gegenüber der BB Wertmetall AG.

10.2 Lieferverzug der BB Wertmetall AG tritt erst ein, wenn zum vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und eine schriftliche Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen ist. Können Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den internationalen Rohstoffmärkten oder von Produktions- und Prägeengpässen nicht eingehalten werden, verlängert sich diese Frist entsprechend; die BB Wertmetall AG informiert den Kunden über solche Verzögerungen so schnell wie möglich. Der Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit dem Kunden vereinbarten Kurse aus; diese gelten wie vereinbart.

11. Gewährleistung

11.1 Die BB Wertmetall AG versichert, dass Feingehalt und Feingewicht der Wertmetallprodukte mit den Angaben auf den Produkten oder deren Verpackung übereinstimmen. Handelsübliche, gemäss Gütenormen zulässige oder geringfügige Abweichungen in Abmessungen, Oberflächenbeschaffenheit, Prägebild und dergleichen sind keine Mängel. Bei Gattungsware besteht kein Anspruch auf bestimmte Jahrgänge, Prägebilder oder Verpackungsvarianten.

11.2 Sofern der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Sache bestanden hat und der Artikel lediglich der Gattung nach bestimmt wurde, hat der Kunde – sofern noch möglich – Anspruch auf Ersatzlieferung; ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, wird die mangelhafte Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Folgeschäden werden nicht erstattet.

11.3 Der Kunde trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, für den Sachmangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Rüge. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen, andere Mängel sofort nach Entdeckung; andernfalls gelten sie als genehmigt. Gewährleistungsansprüche aus Sachmängeln verjähren mit Ablauf von 2 Jahren nach Ablieferung der Ware.

11.4 Mit Eigenschaftsbeschreibungen durch Mitarbeitende oder Vertriebspartner – unter anderem im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften – ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft durch die BB Wertmetall AG verbunden.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Tritt die BB Wertmetall AG in Vorleistung, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum der BB Wertmetall AG.

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums der BB Wertmetall AG erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er die BB Wertmetall AG mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Kunden die Eintragung und Vormerkung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

13. Haftungsbegrenzung

13.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der BB Wertmetall AG für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags wesentlich ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden bleibt vorbehalten. Für Schäden aus höherer Gewalt übernimmt die BB Wertmetall AG keine Haftung.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, namentlich deren Ziffern 13 bis 15 (Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand). Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

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